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Hinweisgebersystem

Die Nutzung des Hinweisgebersystems ist freiwillig und steht allen Mitarbeiter/innen, Patientinnen sowie Lieferanten und Kostenträgern zur Verfügung.

Das hier nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) angebotene Meldeformular dient der Meldung von schwerwiegenden Verdachtsfällen auf einen Gesetzesverstoß oder für solche Fälle, wo eine besondere Vertraulichkeit der Informationen gewährleistet werden muss. Meldungen können deshalb auch anonym abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen ohne Schilderung von ausreichend konkreten Anhaltspunkten aus rechtlichen Gründen keine Bearbeitung möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bewusste Falschmeldungen und Verleumdungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Dies gilt nicht für Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden und sich im Nachgang aber als falsch herausstellen.




    Hilfreich ist, wenn Sie folgende W-Fragen berücksichtigen:
    Wer hat den Verstoß begangen?
    Was ist passiert?
    Wo ist es passiert?
    Wann ist es passiert?
    Wie lässt sich der Verstoß belegen?






    Ich erkläre mich mit der Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten zu Zwecken der Bearbeitung meines Anliegens einverstanden – Ihre Daten werden nicht weitergeben und einzig zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Bitte entnehmen Sie genaue Informationen unserer Datenschutzerklärung.